Unnötige Bürokratie bei der Gewerbesteuer – HuffPost Deutschland

Freiberuflich Tätige sind von der Gewerbesteuer ausgenommen. Auch Betriebe der Land- und Forstwirtschaft fallen nicht unter diese Steuer. Ausgangsbasis für die Bemessung der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag, das ist mit einigen Modifikationen der …

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