Überblick zum Statusfeststellungsverfahren – anwalt.de

Das obligatorische Verfahren leitet die Deutsche Rentenversicherung – meist aufgrund von Erkenntnissen aus einer Betriebsprüfung – selbst ein, wenn ein Beschäftigter als Freiberufler tätig ist oder Ehegatte, Lebenspartner oder ein Abkömmling – zum …

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