In der Praxis kommt es insbesondere bei Zusammenschlüssen von Freiberuflern (zum Beispiel Architekten oder Rechtsanwälten) zur gemeinsamen Berufsausübung häufig vor, dass die einzelnen Partner unter Mitnahme und Weiterführung von Teilpraxen …
In der Praxis kommt es insbesondere bei Zusammenschlüssen von Freiberuflern (zum Beispiel Architekten oder Rechtsanwälten) zur gemeinsamen Berufsausübung häufig vor, dass die einzelnen Partner unter Mitnahme und Weiterführung von Teilpraxen …