Ausbildung und Verkauf von Blindenführhunden begründet gewerbliche Tätigkeit – Neue Juristische Wochenschrift

Die Ausbildung und der Verkauf von Blindenführhunden führt einkommensteuerrechtlich zu gewerblichen Einkünften. Es handelt es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit, da es an der hierfür erforderlichen „unterrichtenden“ oder „erzieherischen …und weitere »