September wird zudem die Kfz-Steuer nach den im WLTP-Zyklus ermittelten Werten berechnet. "Das WLTP-Verfahren soll realitätsnähere Werte liefern als der bisherige NEFZ-Zyklus", sagt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Denn während der bisher …
Steuer
„Wir sind keine schlechten Menschen“ – taz.de
Zahlen Sie eigentlich Steuern? Ja, natürlich. Wie jeder Freiberufler muss ich Einkommensteuer abführen, hinzu kommt die Kapitalertragssteuer, da kann man rund 25 Prozent ansetzen. Wichtig ist: Ich warne immer wieder vor Leichtfertigkeit. In der Szene …
„Fusionsverhandlungen derzeit nicht mehr aktuell“ – Lauterbacher Anzeiger
Die Erhöhung der Steuern auf 650 Prozentpunkte habe man zwar verhindern können, aber nur um den Preis von Anpassungen im Wasser- und Abwasserbereich. Dazu seien unzählige Sitzungen notwendig gewesen. Die von allen Fraktionen beschlossenen Verhandlungen …und weitere »
„Fusionsverhandlungen derzeit nicht mehr aktuell“ – Oberhessische Zeitung
Schmidt sei gebürtiger Groß-Feldaer und als langjähriger Rechtsanwalt freiberuflich tätig. Er kenne die politischen Akteure und Stimmungen im Feldatal und sei nach wie vor am politischen Geschehen interessiert. Durch seine vielfältigen Kontakte sei er …und weitere »
Keine Haftung des Arbeitgebers für Impfschäden – Neue Juristische Wochenschrift
Die dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten beigetretene Streithelferin ist als Ärztin approbiert; zwischen ihr und der Beklagten besteht ein Vertrag, nach dem die Beklagte der Streithelferin die Aufgabe eines Betriebsarztes übertragen und die …
Keine Haftung des Arbeitgebers für Impfschäden – Neue Juristische Wochenschrift
Die dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten beigetretene Streithelferin ist als Ärztin approbiert; zwischen ihr und der Beklagten besteht ein Vertrag, nach dem die Beklagte der Streithelferin die Aufgabe eines Betriebsarztes übertragen und die …
Keine Haftung des Arbeitgebers für Impfschäden – Neue Juristische Wochenschrift
Die dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten beigetretene Streithelferin ist als Ärztin approbiert; zwischen ihr und der Beklagten besteht ein Vertrag, nach dem die Beklagte der Streithelferin die Aufgabe eines Betriebsarztes übertragen und die …
Keine Haftung des Arbeitgebers für Impfschäden – Neue Juristische Wochenschrift
Die dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten beigetretene Streithelferin ist als Ärztin approbiert; zwischen ihr und der Beklagten besteht ein Vertrag, nach dem die Beklagte der Streithelferin die Aufgabe eines Betriebsarztes übertragen und die …
Keine Haftung des Arbeitgebers für Impfschäden – Neue Juristische Wochenschrift
Die dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten beigetretene Streithelferin ist als Ärztin approbiert; zwischen ihr und der Beklagten besteht ein Vertrag, nach dem die Beklagte der Streithelferin die Aufgabe eines Betriebsarztes übertragen und die …
Bundesrichter: Arbeitgeber haftet nicht für Impfschäden – Zeitungsverlag Waiblingen
Arbeitgeber haften nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht für mögliche Schäden durch Schutzimpfungen, die Betriebsärzte vornehmen. Das höchste deutsche Arbeitsgericht entschied das am Donnerstag in Erfurt in einem Fall aus Baden …und weitere »