Steuertipp: Schönheitsreparaturen steuerlich geltend machen – Handelsblatt

Meldung beim neuen Finanzamt. Wenn Gewerbetreibende oder Freiberufler umziehen, müssen sie die Verlegung ihres Sitzes innerhalb eines Monats dem neuen Finanzamt melden. Privatpersonen geben einfach ihre nächste Steuererklärung beim neuen …und weitere »

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