Steuerliche Behandlung von ärztlichen Teilgemeinschaftspraxen im Fokus – Haufe – News & Fachwissen

Die Teilgemeinschaftspraxis übt grundsätzlich eine freiberufliche Tätigkeit aus, kann aber durch gewerbliche Tätigkeiten gewerblich „infiziert“ werden, sodass sie insgesamt gewerbliche Einkünfte erzielt („Infektionstheorie“ nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG).

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