Steuererklärung: Was bei der Einnahmenüberschussrechnung zu beachten ist – FOCUS Online

Die entstehende Differenz von Einnahmen und Ausgaben ist der Gewinn, den der Freiberufler oder Kleingewerbetreibende versteuern muss. Da EÜR-Berechtigte keine Bilanz und somit auch keinen Betriebsvermögensvergleich durchführen brauchen, …

Schreibe einen Kommentar