Das gilt etwa für Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler sowie Arbeitnehmer, die von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn bezogen haben – und häufig auch für Eheleute und Lebenspartner. Wem die Zeit nicht reicht, kann formlos einen …
Das gilt etwa für Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler sowie Arbeitnehmer, die von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn bezogen haben – und häufig auch für Eheleute und Lebenspartner. Wem die Zeit nicht reicht, kann formlos einen …