So bekommen Gründer eine Steuererleichterung – Handelsblatt

Wenn Sie Ihre gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit erst im Laufe des Jahrs aufgenommen haben, gelten Sie als Kleinunternehmer, wenn Ihr Umsatz umgerechnet auf einen Gesamtjahresumsatz voraussichtlich nicht mehr als 17.500 Euro beträgt.

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