Freiberufler sollten von sich aus auf die Gefahr einer möglichen Scheinselbstständigkeit achten. Wenn die Rentenversicherung das Verhältnis zu einem Auftraggeber entsprechend einstuft, drohen dem Auftragnehmer zwar keine direkten Konsequenzen.
Freiberufler sollten von sich aus auf die Gefahr einer möglichen Scheinselbstständigkeit achten. Wenn die Rentenversicherung das Verhältnis zu einem Auftraggeber entsprechend einstuft, drohen dem Auftragnehmer zwar keine direkten Konsequenzen.