Das Zweckentfremdungsverbot betrifft auch Freiberufler wie Anwälte und Ärzte. Sie können nur noch schwer Kanzleien und Praxen in Wohnungen einrichten. Ferienwohnungsverbote gibt es nach Angaben des Deutschen Tourismusverbands auch in …und weitere »
Das Zweckentfremdungsverbot betrifft auch Freiberufler wie Anwälte und Ärzte. Sie können nur noch schwer Kanzleien und Praxen in Wohnungen einrichten. Ferienwohnungsverbote gibt es nach Angaben des Deutschen Tourismusverbands auch in …und weitere »