Partys feiern und Steuern sparen – geht das? – impulse

Unternehmer und Freiberufler dürfen die Kosten für die Unterhaltung und Bewirtung von Geschäftsfreunden im Rahmen eines Gartenfestes grundsätzlich von der Steuer abziehen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (BFH, Az.: VIII R 26/14).

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