Die “Nichtanschaffung” jener Wirtschaftsgüter, für die der Freiberufler die Ansparabschreibung im Jahr 2004 gebildet hatte, ist in Bezug auf § 7g Abs. 4 Satz 2 EStG keine rechtserhebliche Tatsache in diesem Sinne. Eine gemäß § 7g Abs. 1, Abs. 3 Sätze 1 …und weitere »