Hier sind jeweils 20 Prozent für die Steuer anzurechnen, beim Betrag für Handwerkerleistungen maximal 1200 Euro und bei den haushaltsnahen Dienstleistungen maximal 4000 Euro pro Jahr. Hier muss dem Finanzamt jedoch auf jeden Fall eine Rechnung …
Hier sind jeweils 20 Prozent für die Steuer anzurechnen, beim Betrag für Handwerkerleistungen maximal 1200 Euro und bei den haushaltsnahen Dienstleistungen maximal 4000 Euro pro Jahr. Hier muss dem Finanzamt jedoch auf jeden Fall eine Rechnung …