Auf den ersten Blick gar nicht, denn freiwillige Einmalzahlungen dürfen eigentlich nur Mitglieder leisten, die nicht pflichtversichert sind, also beispielsweise Freiberufler oder Hausfrauen. Diese Regelung lässt sich aber mit einem kleinen Trick …
Auf den ersten Blick gar nicht, denn freiwillige Einmalzahlungen dürfen eigentlich nur Mitglieder leisten, die nicht pflichtversichert sind, also beispielsweise Freiberufler oder Hausfrauen. Diese Regelung lässt sich aber mit einem kleinen Trick …