Millionenbetrug mit „Chick Sexing“ – Hannoversche Allgemeine

In dem Verfahren ging es um die Frage, ob die Kükensortierer als abhängig Beschäftigte oder als Freiberufler gelten. Im ersten Prozess kam das Landgericht Göttingen zu dem Ergebnis, dass die asiatischen Arbeitskräfte als Beschäftigte einzustufen seien.

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