Landesarbeitsgericht Köln: Zu früh angepasstes XING-Profil kein fristloser … – anwalt.de

Der Arbeitnehmer änderte daraufhin noch vor Auslaufen dieser Frist den Status in seinem „XING“-Profil auf „Freiberufler“. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, kündigte er dem Arbeitnehmer fristlos und warf ihm eine unzulässige Konkurrenztätigkeit vor. Da …

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