Nachdem die Arbeitgeberin festgestellt hatte, dass in dem privaten XING-Profil des Klägers dieser sich bereits als “Freiberufler” bezeichnet hat, kam es zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Denn die Arbeitgeberin sah darin eine …
Nachdem die Arbeitgeberin festgestellt hatte, dass in dem privaten XING-Profil des Klägers dieser sich bereits als “Freiberufler” bezeichnet hat, kam es zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Denn die Arbeitgeberin sah darin eine …