Erlaubt der Arbeitgeber angestellten Anwälten, den Firmenwagen auch privat im Rahmen einer freiberuflichen Nebentätigkeit nutzen zu können, dürfen sie die insoweit anfallenden Betriebsausgaben nicht von der Steuer abziehen, entschied der BFH.
Erlaubt der Arbeitgeber angestellten Anwälten, den Firmenwagen auch privat im Rahmen einer freiberuflichen Nebentätigkeit nutzen zu können, dürfen sie die insoweit anfallenden Betriebsausgaben nicht von der Steuer abziehen, entschied der BFH.