Die falsche Angabe des beruflichen Status als „Freiberufler“ kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine fristlose Kündigung wegen einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit rechtfertigen. Das hat Landesarbeitsgerichts Köln entschieden (Urteil vom 7.
Die falsche Angabe des beruflichen Status als „Freiberufler“ kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine fristlose Kündigung wegen einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit rechtfertigen. Das hat Landesarbeitsgerichts Köln entschieden (Urteil vom 7.