Keine fristlose Kündigung wegen Änderung des XING-Profils – ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung) (Blog)

Kurz vor Ende des Arbeitsverhältnisses stellte die beklagte Arbeitgeberin fest, dass der Kläger in seinem privaten XING-Profil bereits angegeben hatte, als „Freiberufler“ tätig zu sein. Sie sprach die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus …

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