Jetzt schlägt’s dreizehn für Deliveroo – taz.de

Zum Vorwurf, Subsubunternehmertum zu fördern, sagte Deliveroo, Freiberufler könnten sich zwar tatsächlich vertreten lassen. Die Vertreter müssen aber Auflagen erfüllen und relevante Dokumente sowie eine Arbeitserlaubnis nachweisen. Jeder Vertragsbruch …und weitere »

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