In solchen Fällen dürfen Unternehmer und Freiberufler bei der Steuer jetzt den sogenannten Investitionsabzugsbetrag (IAB) aufstocken, den sie dafür in den Jahren zuvor bereits genutzt haben. So entschied unlängst der Bundesfinanzhof (Az.: X R 4/13).
In solchen Fällen dürfen Unternehmer und Freiberufler bei der Steuer jetzt den sogenannten Investitionsabzugsbetrag (IAB) aufstocken, den sie dafür in den Jahren zuvor bereits genutzt haben. So entschied unlängst der Bundesfinanzhof (Az.: X R 4/13).