Honorarärzte und freie Pfleger müssen Steuern nachzahlen – sol.de

So haben Honorarärzte, nebenberuflich tätige Ärzte sowie das nebenberuflich oder freiberuflich tätige Heil- und Pflegepersonal Steuern in Höhe von 586 600 Euro nachträglich bezahlt, wie das Saar-Finanzministerium gestern mitteilte. Im Vorfeld hatte die …und weitere »

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