Gar nicht so kompliziert: Hilfe bei der Steuererklärung – saarbruecker-zeitung.de

Für Selbstständige und Freiberufler gilt das nicht: «Die Beratungsbefugnis entfällt, wenn Einkünfte aus freiberuflicher oder gewerblicher Tätigkeit vorliegen oder umsatzsteuerpflichtige Einnahmen erzielt wurden», erklärt Rauhöft. Warentester Fischer …und weitere »

Schreibe einen Kommentar