Für Privathaushalte hatte das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag bereits als rechtmäßig bestätigt; dabei stellten die Leipziger Richter klar, dass der Beitrag keine Steuer, sondern eine "nichtsteuerliche Abgabe" ist, für die die Länder …
Für Privathaushalte hatte das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag bereits als rechtmäßig bestätigt; dabei stellten die Leipziger Richter klar, dass der Beitrag keine Steuer, sondern eine "nichtsteuerliche Abgabe" ist, für die die Länder …