Freiberufler und Betriebe müssen zahlen – Ärzte Zeitung

Für Privathaushalte hatte das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag bereits als rechtmäßig bestätigt; dabei stellten die Leipziger Richter klar, dass der Beitrag keine Steuer, sondern eine "nichtsteuerliche Abgabe" ist, für die die Länder …

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