Für Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Freiberufler, deren Betriebseinnahmen jährlich unter 17.500 Euro liegen, galt bislang eine Ausnahme-Regelung. Danach durften sie eine formlose Einnahmenüberschussrechnung bei ihrem Finanzamt …
Für Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Freiberufler, deren Betriebseinnahmen jährlich unter 17.500 Euro liegen, galt bislang eine Ausnahme-Regelung. Danach durften sie eine formlose Einnahmenüberschussrechnung bei ihrem Finanzamt …