Bei Freiberuflern und Selbstständigen wie etwa Architekten, Handelsvertretern oder Außendienstmitarbeitern sind die Voraussetzungen meist erfüllt. Kaum Probleme haben Berufstätige mit einem außerhäuslichen Arbeitszimmer. Wer also ein externes Büro …
Bei Freiberuflern und Selbstständigen wie etwa Architekten, Handelsvertretern oder Außendienstmitarbeitern sind die Voraussetzungen meist erfüllt. Kaum Probleme haben Berufstätige mit einem außerhäuslichen Arbeitszimmer. Wer also ein externes Büro …