Kurz vor Beendigung des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses stellte die Arbeitgeberin fest, dass der Mann auf seinem privaten XING-Profil bei dem Punkt „Tätigkeit“ bereits „Freiberufler“ eingegeben hatte. Darin erkannte sie eine unzulässige …
Kurz vor Beendigung des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses stellte die Arbeitgeberin fest, dass der Mann auf seinem privaten XING-Profil bei dem Punkt „Tätigkeit“ bereits „Freiberufler“ eingegeben hatte. Darin erkannte sie eine unzulässige …