Eigenverantwortliche Tätigkeit eines Freiberuflers – Haufe – News & Fachwissen

Beschäftigt ein Ingenieur Arbeitnehmer, die einen Großteil seiner beruflichen Arbeit selbstständig ohne seine Beteiligung erledigen, ist er nicht mehr eigenverantwortlich und damit freiberuflich tätig, sondern gewerblich.

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