… in zur „Wohnbebauung“ vorgesehenen Gebieten stärker ein als bisher; zum Beispiel sind dann Beherbergungsbetriebe, Sportstätten, Kirchen, Handwerksbetriebe und Ähnliches nicht mehr zulässig, lediglich Arztpraxen oder Freiberufler können genehmigt …
… in zur „Wohnbebauung“ vorgesehenen Gebieten stärker ein als bisher; zum Beispiel sind dann Beherbergungsbetriebe, Sportstätten, Kirchen, Handwerksbetriebe und Ähnliches nicht mehr zulässig, lediglich Arztpraxen oder Freiberufler können genehmigt …