Manche Anleger vergessen aber, diese Erträge anzugeben – oft, weil sie im Ausland dafür schon Steuern gezahlt haben. Freiberufler und Selbstständige können Bewirtungskosten absetzen. Allerdings nur, wenn der Anlass beruflich war. Wer seine Familie …
admin
Die häufigsten Schummeleien bei der Steuererklärung – DIE WELT
Manche Anleger vergessen aber, diese Erträge anzugeben – oft, weil sie im Ausland dafür schon Steuern gezahlt haben. Bewirtungskosten: Freiberufler und Selbstständige können Bewirtungskosten absetzen. Allerdings nur, wenn der Anlass beruflich war.und weitere »
Freiberufler: “Fahrlässiger Datenschutz kann teuer werden” – ZEIT ONLINE
Selbstständige und kleine Firmen kümmern sich zu wenig um Cyberkriminalität, sagt Datenschützer Joachim Jakobs. Im Ernstfall drohten teure Schadensersatzansprüche. ZEIT ONLINE: Herr Jakobs, warum brauchen gerade Selbständige und Freiberufler …
Steuerhinterziehung: Hier gibt es keine Bagatellengrenze … – Rhein-Berg-Online.de
Das heißt: Wer dem Fiskus vorsätzlich oder leichtfertig Steuern vorenthält, macht sich schon ab dem ersten Euro schuldig. Ernste Folgen drohen … Bewirtungskosten: Freiberufler und Selbstständige können Bewirtungskosten absetzen. Allerdings nur, wenn …
Keine Bagatelle – Häufige Steuer-Schummeleien – Freie Presse
Manche Anleger vergessen aber, diese Erträge anzugeben – oft, weil sie im Ausland dafür schon Steuern gezahlt haben. Bewirtungskosten: Freiberufler und Selbstständige können Bewirtungskosten absetzen. Allerdings nur, wenn der Anlass beruflich war.
Keine Bagatelle – Häufige Steuer-Schummeleien – Gießener Anzeiger
Manche Anleger vergessen aber, diese Erträge anzugeben – oft, weil sie im Ausland dafür schon Steuern gezahlt haben. Bewirtungskosten: Freiberufler und Selbstständige können Bewirtungskosten absetzen. Allerdings nur, wenn der Anlass beruflich war.und weitere »
Verbraucher : Keine Bagatelle – Häufige Steuer-Schummeleien – Westfälische Nachrichten
Manche Anleger vergessen aber, diese Erträge anzugeben – oft, weil sie im Ausland dafür schon Steuern gezahlt haben. Bewirtungskosten: Freiberufler und Selbstständige können Bewirtungskosten absetzen. Allerdings nur, wenn der Anlass beruflich war.und weitere »
Keine Bagatelle – Häufige Steuer-Schummeleien – Trierischer Volksfreund
Manche Anleger vergessen aber, diese Erträge anzugeben – oft, weil sie im Ausland dafür schon Steuern gezahlt haben. Bewirtungskosten: Freiberufler und Selbstständige können Bewirtungskosten absetzen. Allerdings nur, wenn der Anlass beruflich war.und weitere »
Keine Bagatelle – Häufige Steuer-Schummeleien – Westdeutsche Zeitung
Manche Anleger vergessen aber, diese Erträge anzugeben – oft, weil sie im Ausland dafür schon Steuern gezahlt haben. Bewirtungskosten: Freiberufler und Selbstständige können Bewirtungskosten absetzen. Allerdings nur, wenn der Anlass beruflich war.und weitere »
Keine Bagatelle – Häufige Steuer-Schummeleien – saarbruecker-zeitung.de
Manche Anleger vergessen aber, diese Erträge anzugeben – oft, weil sie im Ausland dafür schon Steuern gezahlt haben. Bewirtungskosten: Freiberufler und Selbstständige können Bewirtungskosten absetzen. Allerdings nur, wenn der Anlass beruflich war.und weitere »