Arbeitgeber haftet nicht für Impfschäden – Recht und Steuern … – Teckbote Online

Arbeitgeber haftet nicht für Impfschäden Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts haftet der Arbeitgeber nicht, wenn nach einer von ihm empfohlenen und bezahlten Grippeimpfung durch den Betriebsarzt bei einer Mitarbeiterin Nackenschmerzen als …und weitere »

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