Lars S. suchte ja nicht nach konkreten Aufträgen, er warf lediglich seinen Namen als Freiberufler auf den Markt. Das hat ein Arbeitgeber zu dulden. Der Kündigungsschutzklage wurde in beiden Instanzen stattgegeben, eine Revision nicht zugelassen.
Lars S. suchte ja nicht nach konkreten Aufträgen, er warf lediglich seinen Namen als Freiberufler auf den Markt. Das hat ein Arbeitgeber zu dulden. Der Kündigungsschutzklage wurde in beiden Instanzen stattgegeben, eine Revision nicht zugelassen.