Hamburger Bettensteuer („Kultur- und Tourismustaxe“) – Rechtslupe

Der privat veranlasste Aufwand für die entgeltliche Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb ist ein Aufwand, der nach Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG einer Aufwandsteuer unterworfen werden kann, sofern sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern …und weitere »

Schreibe einen Kommentar