Gewerbebetriebe und Freiberufler müssen außerdem einen „Artzuschlag“ zahlen. Anhand eines Berechnungsbeispiels klärte Becker auf, dass künftig häufiger, aber dafür wesentlich kleinere Beiträge für Straßenerneuerungen aufzubringen seien. Habe man …
Gewerbebetriebe und Freiberufler müssen außerdem einen „Artzuschlag“ zahlen. Anhand eines Berechnungsbeispiels klärte Becker auf, dass künftig häufiger, aber dafür wesentlich kleinere Beiträge für Straßenerneuerungen aufzubringen seien. Habe man …