Abmahner war ein Verein, zu dessem satzungsmäßigen Zweck eigentlich “die umfassende Förderung insbesondere der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen deutscher Online-Unternehmer und Online-Freiberufler” gehört. Er mahnte den eBay-Händler …
Abmahner war ein Verein, zu dessem satzungsmäßigen Zweck eigentlich “die umfassende Förderung insbesondere der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen deutscher Online-Unternehmer und Online-Freiberufler” gehört. Er mahnte den eBay-Händler …