Davon sind nur Freiberufler und Kleingewerbetreibende ausgeschlossen. Für alle anderen geht es zum Notar, der die Anmeldung beglaubigt. Die kompletten Unterlagen gehen anschließend an das Register. Damit schlägt die Anmeldung in der Regel mit …
Davon sind nur Freiberufler und Kleingewerbetreibende ausgeschlossen. Für alle anderen geht es zum Notar, der die Anmeldung beglaubigt. Die kompletten Unterlagen gehen anschließend an das Register. Damit schlägt die Anmeldung in der Regel mit …