Bei diesen Gewerbebetrieben oder Betriebsstätten reichte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Hinzurechnungen und Kürzungen der Gewinn nicht aus, um eine Steuer zu erheben. Auch diese Quote variiert nach Wirtschaftszweig. Für die Finanz- und …
Bei diesen Gewerbebetrieben oder Betriebsstätten reichte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Hinzurechnungen und Kürzungen der Gewinn nicht aus, um eine Steuer zu erheben. Auch diese Quote variiert nach Wirtschaftszweig. Für die Finanz- und …