Arbeitgeber haftet nicht für Impfschäden – Teckbote Online

Nachdem die freiberuflich für den Arbeitgeber tätige Betriebsärztin die Grippeimpfung in der Mittagspause durchgeführt hatte, spürte eine Mitarbeiterin aus der Controlling-Abteilung des Herzzentrums in der Folge heftige Nackenschmerzen. Weil diese …

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