Das obligatorische Verfahren leitet die Deutsche Rentenversicherung – meist aufgrund von Erkenntnissen aus einer Betriebsprüfung – selbst ein, wenn ein Beschäftigter als Freiberufler tätig ist oder Ehegatte, Lebenspartner oder ein Abkömmling – zum …
Das obligatorische Verfahren leitet die Deutsche Rentenversicherung – meist aufgrund von Erkenntnissen aus einer Betriebsprüfung – selbst ein, wenn ein Beschäftigter als Freiberufler tätig ist oder Ehegatte, Lebenspartner oder ein Abkömmling – zum …