Das ändert sich am 1. August 2017 in Deutschland – NOZ – Neue Osnabrücker Zeitung

Nur Unternehmen mit sehr geringen Abfallmengen (z. B. Büros von Freiberuflern in Wohnhäusern) können wie bisher eine gemeinsame Restmülltonne für ihre gewerblichen Abfälle und ihre Abfälle aus dem Privathaushalt nutzen. Für diese entfallen die …

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