Recht so – Neue Urteile – Süddeutsche.de

Stellen sie jedoch kurz vor Vertragsende ihren Status in einem Jobportal auf Freiberufler, ist darin noch keine unerlaubte Konkurrenztätigkeit zu sehen. In dem verhandelten Fall hatte ein Mitarbeiter einer Steuerberaterkanzlei mit seinem Arbeitgeber …

Schreibe einen Kommentar