Einem Mitarbeiter, der im noch laufenden Arbeitsverhältnis seinen Status beim Karrierenetzwerk Xing auf "Freiberufler" ändert, kann allein deshalb keine unerlaubte Konkurrenztätigkeit vorgeworfen werden. Eine nur auf die Statusänderung gestützte …
Einem Mitarbeiter, der im noch laufenden Arbeitsverhältnis seinen Status beim Karrierenetzwerk Xing auf "Freiberufler" ändert, kann allein deshalb keine unerlaubte Konkurrenztätigkeit vorgeworfen werden. Eine nur auf die Statusänderung gestützte …