Beamter auf Zeit: Kein Anspruch auf Vorab-Zahlung – General-Anzeiger

Wer freiwillig Mitglied der Rentenversicherung ist, kann sich seine bisher gezahlten Beiträge erstatten lassen. Dies gilt etwa für Beamte oder Freiberufler. Eine Ausnahme besteht für Beamte auf Zeit. Beamte können sich die Beiträge nicht vor dem …und weitere »

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