Status auf Job-Portal rechtfertigt keine fristlose Kündigung – saarbruecker-zeitung.de

Der Arbeitgeber bekam nun mit, dass der Mitarbeiter bereits vor Vertragsende seinen Status in dem Jobportal Xing auf Freiberufler geändert hatte. Daraufhin kündigte er ihm fristlos. Er sah darin eine unzulässige Konkurrenztätigkeit. Der Mann reichte …

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