Beschränkung des Angebots auf Gewerbetreibende – JurPC – Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik und Informationsrecht

„Die Nutzung des Angebots ist ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler im Sinne des § 14 BGB zulässig. …. Nr. 4: den Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich …

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