Staus als “Freiberufler” in XING-Profil rechtfertigt keine fristlose Kündigung … – kostenlose-urteile.de

Kurz vor Ende des Arbeitsverhältnisses stellte die beklagte Arbeitgeberin fest, dass der Kläger in seinem privaten XING-Profil bereits angegeben hatte, als "Freiberufler" tätig zu sein. Sie sprach die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus …

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