Es muss nicht der Steuerberater sein – WESER-KURIER online

Für Selbstständige und Freiberufler gilt das nicht: „Die Beratungsbefugnis entfällt, wenn Einkünfte aus freiberuflicher oder gewerblicher Tätigkeit vorliegen oder umsatzsteuerpflichtige Einnahmen erzielt wurden“, erklärt Rauhöft. Warentester Fischer …

Schreibe einen Kommentar